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IMPRESSUM
Arbeitsrecht
Wir helfen Ihnen bei allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen, ob höchst komplex oder einfach gelagert. Das Spektrum reicht vom individuellen Arbeitsrecht, also Fragen, welche die Arbeitsvertragsparteien betreffen, bis zum kollektiven Arbeitsrecht, also Fragestellungen, die in Zusammenhang mit Betriebsrat, Personalrat oder Sprecherausschuss auftreten oder die tarifvertragsrechtlicher Natur sind. Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer außergerichtlich wie gerichtlich. Hier einige Stichworte zu Ihrer Orientierung:
Abfindung
Abmahnung
Änderungskündigung
Arbeitsgericht
Arbeitsplatz
Arbeitsvertrag
Aufhebungsvertrag
Außerordentliche Kündigung
Befristung
Betriebsänderung
Betriebsbedingte Kündigung
Betriebliche Altersversorgung
Betriebs(teil-)schließung
Betriebsrat
Betriebsübergang
Betriebsverfassungsrecht
Eingruppierung
Einigungsstellenverfahren
Elternzeit
Freistellung
Gehaltszahlung
Insolvenz
Kündigung
Kündigungsfrist
Kündigungsschutz
Kündigungsschutzklage
Lohnzahlung
Mobbing
Mutterschutz
Nachteilsausgleich
Öffentlicher Dienst
Outsourcing
Personenbedingte Kündigung
Personalrat
Personalvertretungsrecht
Scheinselbständigkeit
Sozialauswahl
Sozialplan
Statusfeststellung
Schwerbehinderung
Tarifvertragsrecht
Teilzeit
Umstrukturierung
Umwandlung
Urlaub
Verhaltensbedingte Kündigung
Versetzung
Zeugnis
Dienstvertragsrecht
Die Verträge von freien Mitarbeitern bemessen sich nach den dienstvertraglichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dies gilt zwar auch für Arbeitsverträge, jedoch gelten hierfür außerdem noch eine Vielzahl von speziellen arbeitsrechtlichen Vorschriften.
Es existieren darüber hinaus eine Vielzahl von Vertragsarten, die von dem Gesetzgeber nicht abschließend geregelt werden konnten, so dass es oftmals schwierig ist, eine genaue Eingrenzung auf den Vertragstyp vorzunehmen. In der Praxis ist es ganz häufig so, dass sogenannte "gemischte Verträge" vorliegen, die sich nach verschiedenen gesetzlichen Vorschriften bemessen können. Insbesondere die Abgrenzung von Dienstverträgen zu Werkverträgen und Geschäftsbesorgungsverträgen bereitet oft erhebliche Schwierigkeiten. So können beispielsweise abhängig vom Einzelfall Verträge mit einem Krankenhaus, Verträge mit Künstlern oder auch mit Rechtsanwälten Dienstverträge sein oder zumindest Bestandteile hiervon aufweisen.
Im Zweifel kann nur von einem Rechtsanwalt geklärt werden, welche Vertragsart konkret vorliegt und welche Vorschriften anwendbar sind.
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