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Kanzlei in der Konstanzer Strasse 10 in Berlin-Wilmersdorf.
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Strafrecht

Wenn Sie beschuldigt werden, eine Straftat begangen zu haben, sollten Sie sich frühzeitig anwaltlich vertreten lassen. Nur Ihr Verteidiger erhält beispielsweise Einblick in die Ermittlungsakte und kann Ihnen von Anfang an wertvolle Hinweise geben, ob und inwieweit Sie sich zu dem Vorwurf einlassen sollten. Fehler, die sich später kaum noch revidieren lassen, weil sie dann bereits aktenkundig sind, können Ihnen schon bei der ersten Vernehmung durch die Polizei unterlaufen. Ihr Verteidiger kann unter Umständen auch weitere Ermittlungen veranlassen, um Ihre Unschuld aufzudecken und vermag Strafmilderungs- oder Strafausschlussgründe aufzufinden.

Nicht jeder, dem ein strafrechtlicher Vorwurf gemacht wird, ist unschuldig, so dass man gegebenenfalls auch mit einer entsprechenden Bestrafung rechnen muss. Ein Strafverteidiger kann jedoch unter Umständen erreichen, dass die Strafe insgesamt milder ausfällt, als es der Fall wäre, wenn Sie sich selbst verteidigen. In der Regel können Sie selbst auch nicht überblicken, welche Strafe Ihnen konkret droht.

Sie können einen Strafverteidiger auch erst im Rahmen der Strafvollstreckung beauftragen oder nur Einzeltätigkeiten wie die Vertretung in einer Gnadensache oder die Einlegung eines Rechtsmittels abfragen.

Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, kann Ihnen ein Rechtsanwalt bei der Abfassung einer Strafanzeige helfen oder die Anzeigeerstattung übernehmen und Ihnen im weiteren Verlauf beistehen. Denkbar sind beispielsweise eine Nebenklagevertretung oder die Geltendmachung von Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldansprüchen schon im Strafprozess.

Ebenso kann die anwaltliche Vertretung als Zeugenbeistand hilfreich und beruhigend sein.